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AGB - SteinDino Shop (mit gesetzlichen Informationen)

1. Ausschließliche Geltung der AGB
(1) Diese AGB gelten für alle Kaufverträge, die Kunden (Verbraucher oder gewerbliche Kunden) mit uns der Firma SteinDino, Inhaber Herbert Koller, Hermann-Löns-Str. 6 Rgb., 29683 Bad Fallingbostel, Tel: 05162-9010693 über den Online- Shop www.steindino.de schließen.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden gelten für SteinDino auch dann nicht, wenn SteinDino nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie von SteinDino schriftlich oder in Textform bestätigt worden sind.

(4) Vorliegende AGB gelten sowohl im Verhältnis zu gewerblichen Kunden/Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

2. Vertragsschluss, Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
(1) Die Vorstellung und Beschreibung der Waren auf der Internetseite des Onlineshops www.steindino.de stellt kein Vertragsangebot dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung zur Bestellung. Unser Online- Katalog ist unverbindlich. Bestellungen, Angebote, Aufträge oder Auftragsänderungen sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen werden für SteinDino erst verbindlich, wenn SteinDino diese schriftlich oder in Textform bestätigt.

(2) Der Kaufvertrag kommt wie folgt zustande: Der Kunde kann einen oder mehrere Artikel in den Warenkorb legen. Der Warenkorb kann jederzeit aufgerufen und der Inhalt bearbeitet werden. Der Kunde kann Artikel entfernen, die jeweilige Stückzahl ändern oder weitere Artikel hinzufügen. Möchte der Kunde die im Warenkorb befindlichen Artikel kaufen, muss er auf „zur Kasse“ klicken. Die Bestelldaten werden vor der Bestellung in einer Übersicht noch einmal angezeigt. Wählt der Kunde Bezahlung über PayPal, wird er auf die Internetpräsenz von PayPal weitergeleitet. Vor Klicken auf „Kostenpflichtig bestellen“ hat der Kunde die Möglichkeit, seine Angaben zu prüfen und ggf. zu ändern. Durch Klicken auf „Warenkorb aktualisieren“ werden Änderungen des Kunden übernommen. Der Bestellvorgang kann jederzeit durch Schließen des Browserfensters abgebrochen werden. Durch Klicken auf „Kostenpflichtig bestellen“ bestellt der Kunde für ihn verbindlich die im Warenkorb befindlichen Artikel. Der Eingang der Bestellung wird durch SteinDino umgehend bestätigt. Dies ist aber noch keine Annahme der Bestellung. Der Vertrag kommt erst durch Versand einer gesonderten Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung zustande.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Der Vertragstext wird bei Bestellungen gespeichert. Verbraucher erhalten eine E-Mail mit den Bestelldaten den geltenden AGB und einer Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Gewerblichen Kunden wird kein Widerrufsrecht eingeräumt. Nach Vertragsschluss sind die Bestelldaten nicht mehr online einsehbar.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Versandkosten und elektronische Rechnung
(1) Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Preisbestandteile sind in den angegebenen Preisen inbegriffen.

(2) Versandkosten sind bei den angezeigten Produktpreisen nicht  enthalten. Diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung ausdrücklich zugesagt ist. Die jeweiligen Versandkosten sind unter “Versandinformationen” abrufbar und werden bei der Bestellung gesondert ausgewiesen.

(3) Es stehen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:

  • Paypal

  • Überweisung

Wir behalten uns vor, nicht jederzeit alle Zahlungsoptionen anzubieten oder diese zu beschränken

(4) SteinDino liefert die bestellten Waren in jedem Fall erst nach Zahlungseingang.

(5) SteinDino kann Rechnungen in elektronischer Form (z.B. als PDF über E-Mail) an den Kunden übermitteln. Wünscht der Kunde eine andere Art der Rechnungsübermittlung, bedarf dies gesonderter Vereinbarung.

4. Selbstbelieferungsvorbehalt, Höhere Gewalt, Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Durchführung der Lieferung bestimmten Dritten auf den Kunden über.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, führt eine ausbleibende Lieferung durch die Lieferanten von SteinDino, die SteinDino nicht zu vertreten hat, dazu, dass SteinDino selbst nicht liefern muss, soweit SteinDino die Ware vor Abschluss des Vertrages bereits bestellt hatte. Bei gewerblichen Kunden führt eine ausbleibende Lieferung durch die Lieferanten von SteinDino, die SteinDino nicht zu vertreten hat, immer dazu, dass SteinDino selbst nicht liefern muss. In diesen Fällen ist SteinDino berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Davon betroffene Kunden werden von SteinDino unverzüglich informiert und bereits erbrachte Zahlungen werden umgehend erstattet.

(3) Lieferschwierigkeiten bei uns oder unseren Lieferanten die durch höhere Gewalt ( Krieg, Streiks, Aussperrung, Pandemien, innere Unruhen, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen) entstehen, entbinden uns von der Lieferpflicht. Diese verlängert sich dementsprechend in angemessenem Umfang.

(4) Sollten die o.g. Zustände, eine Lieferung über längere Zeit nicht möglich machen, ist SteinDino berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Zustand war bei Vertragsschluss erkennbar. Davon betroffene Kunden werden von SteinDino informiert und bereits erbrachte Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

5. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Empfang des Kaufpreises behält sich SteinDino das Eigentum an der Ware vor.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, mit der ihm gelieferten Ware verantwortungsvoll umzugehen.

6. Gewährleistung und Garantien gegenüber Verbrauchern
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

(2) Beschaffenheitsangaben und Produktbeschreibungen stellen keine Garantien im Rechtssinne dar.

(3) Garantien gelten nur dann als übernommen, wenn SteinDino die Garantie ausdrücklich schriftlich erklärt und als solche bezeichnet. Garantien, die SteinDino`s Lieferanten in Garantieerklärungen, Werbung, in den Produktunterlagen oder in sonstiger Weise übernehmen, sind nicht durch SteinDino veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Lieferanten, der diese Garantieübernahme abgibt.

7. Mängelrüge, Gewährleistung und Schadenersatz bei gewerblichen Kunden
(1) Rechts- oder Sachmängel, das Fehlen einer von Steindino garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Liefergegenstandes sowie die Zuviel-, Zuwenig- oder Falschlieferung (nachfolgend „Mängel“) sind – soweit sie offensichtlich sind – vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Liefergegenstandes, schriftlich geltend zu machen. Bei der üblichen Eingangsprüfung nicht erkennbarer Mängel sind vom Kunden ebenfalls unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erkennen, schriftlich geltend zu machen. Werden Mängel nicht innerhalb der vorstehenden Fristen geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen Steindino ausgeschlossen.

(2) Im Falle rechtzeitig gerügter Mängel (Die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge genügt für die einzuhaltende Frist.) sind alle diejenigen Teile oder Leistungen nach Wahl von SteinDino unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), die innerhalb der Verjährungsfrist (vgl. 11.3 dieser AGB) einen Mangel aufweisen, sofern der Kunde nachweist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. SteinDino ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. SteinDino ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Kosten sind unverhältnismäßig, wenn sie 25 % des Kaufpreises der Waren überschreiten. In diesem Falle kann der Kunde die gesetzlichen Rechtsbehelfe geltend machen.

(3) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Waren an den Kunden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch einen Mangel verursacht werden, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch SteinDino und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels haftet SteinDino 24 Monate ab Ablieferung der Waren. Die gesetzlichen Verjährungsfristen nach § 634a Abs.1 Nr. 2 und § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben von dieser Regelung unberührt.

(4) Beschaffenheitsangaben und Produktbeschreibungen stellen keine Garantien im Rechtssinne dar.

(5) Garantien gelten nur dann als übernommen, wenn SteinDino die Garantie ausdrücklich schriftlich erklärt und als solche bezeichnet. Garantien, die SteinDino`s Lieferanten in Garantieerklärungen, Werbung, in den Produktunterlagen oder in sonstiger Weise übernehmen, sind nicht durch SteinDino veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Lieferanten, der diese Garantieübernahme abgibt.

8. Widerrufsrecht und Rücknahme von SteinDino-Produkten und Zubehör
(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht – wie in der „Widerrufsbelehrung bei Kaufvertragsschluss beschrieben – zu.

(2) SteinDino- Produkte mit geöffnetem Sicherheitsverschluss oder zerstörtem Siegel an der Verschlusskappe oder defekter Verpackung werden im Falle eines Widerrufs nicht zurückgenommen. Bei einer Rücksendung beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise auf der Online- Seite “Versandinformationen” (Gefahrgut!). Etwaige Rücksendungen von SteinDino Reinigern oder Imprägnierungen sind bei SteinDino im Voraus anzumelden und eine Bestätigung abzuwarten.

(3) Gewerblichen Kunden wird kein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt.

9. Verwendung der Produkte und vom Kunden durchzuführende Schutzmaßnahmen
(1) Bei Behandlung mit lösungshaltigen Reinigern (SteinDino Ex und SteinDino Pox) müssen lackierte Gegenstände bzw. Flächen bauseits geschützt oder entfernt werden (z. B. Duschstangen, Sprossenheizung bzw. Armaturen, usw.). Das betrifft auch sämtliche pulverbeschichteten Flächen bzw. Gegenstände, sowie Flächen und Gegenstände aus Kunststoff. Wird hiergegen verstoßen, übernimmt Steindino keine Haftung.

(2) Hinweise zu Imprägnierungen: Durch eine Schutzbehandlung mit einer Steinimprägnierung wird eine Fleckenbildung weitestgehend vermieden oder die Entstehung wird wesentlich verzögert. Dennoch entstehende Flecken lassen sich wesentlich leichter entfernen. Auch bei Steinoberflächen, die mit einer Steinimprägnierung behandelt wurden, kann nach längerer Einwirkzeit von Ölen, Fetten oder aggressiven Produkten wie Fruchtsäfte, Essig, Alkoholika etc. eine leichte Fleckenbildung entstehen. Diese ist jedoch weitaus geringer als bei unbehandelten Steinoberflächen. Durch sofortiges Entfernen der Verschmutzungen kann eine Fleckenbildung vermieden werden. Ungeeignete oder aggressive Reinigungsmittel können die Imprägnierung oder den Stein zerstören.
10. Haftung von SteinDino
(1) SteinDino haftet im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie bei der Verletzung von Garantien und der Verletzung von Kardinalspflichten – also von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertraut – sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, jeweils durch SteinDino oder seine Erfüllungsgehilfen. Des Weiteren haftet SteinDino für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einer nur fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten oder Garantien sind Ersatzansprüche begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von SteinDino ausgeschlossen.

(4) Die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der Geschäftsführung sowie der Erfüllungsgehilfen ist in gleicher Weise beschränkt wie die Haftung von SteinDino.

11. Schlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist SteinDino nicht verpflichtet und auch nicht bereit

12. Gerichtsstand und sonstige Vereinbarungen für gewerbliche Kunden
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Walsrode.

(2) Es gilt formelles und materielles deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

AGB - SteinDino Vermietung (mit gesetzlichen Informationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung über www.steindino.de

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen bei Bestellungen über www.steindino.de ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertrag, Vertragspartner und AGB

(1) Die  nachstehenden AGB gelten für alle Mietverträge, die Kunden („Mieter“) mit uns, der Firma SteinDino, Inhaber Herbert Koller,
Hermann-Löns-Str. 6, Rgb., Tel: 05162-9010693 („Vermieter“) über den Online-Shop www.steindino.de schließen. 

(2) Das Mietangebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher zum Zweck der privaten Steinreinigung oder -sanierung im Rahmen des
SteinDino – Konzepts. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen im Mietverhältnis bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Der Mietvertrag wird wie folgt geschlossen:
Der Kunde hat die Möglichkeit sich über die Mietgeräte auf www.steindino.de unter „Vermietung“ Vorinformationen zu holen. Möchte er ein oder
mehrere Geräte mieten, muss er eine Anfrage an den Vermieter stellen. Dazu wird ein Anfrageformular online bereitgestellt, in dem der Kunde seinen Namen, Telefonnummer, Email Adresse, die Auswahl der Geräte und eine Kurzbeschreibung seines Vorhabens inkl. beabsichtigten Zeitpunkt der Miete mitteilt. Der Kunde hat aber auch die Möglichkeit diese Anfrage frei per Email mit genannten Angaben zu stellen.
Nach Prüfung der Anfrage und evtl. Rückfragen seitens des Vermieters erhält der Kunde ein schriftliches Angebot über die Geräte und Mietdauer. Die Beauftragung des Kunden wird in schriftlicher Form benötigt. Der Vertrag kommt erst durch den Versand einer gesonderten Auftragsbestätigung/ Rechnung des Vermieters zustande

(6) Die Miete muss im Voraus geleistet werden, d.h. die Geräte werden erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Dazu hat
der Kunde die Möglichkeit per Banküberweisung oder Paypal. 

(7) Die wesentlichen Merkmale des Artikels finden sich in der Beschreibung des jeweiligen Mietobjekts auf www.steindino.de.
Informationen zur Laufzeit des Mietvertrages lassen sich der Bestellübersicht entnehmen.

(8) Der vollständige Vertragstext wird vom Vermieter nicht gespeichert. Die Bestelldaten und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit den gesetzlichen Informationen werden dem Mieter mit der Auftragsbestätigung per E-Mail gesendet. Der Mieter
kann die AGB zusätzlich vor Absenden der Bestellung über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken und seine Bestellungen in
seinem Kundenkonto einsehen.

2. Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Vermieter überlässt dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietlaufzeit.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu bezahlen, den Mietgegenstand vertragsgemäß zu behandeln, ihn nur
zweckgebunden zu gebrauchen und ihn am Ende der Mietzeit in technisch und optisch einwandfreiem, gereinigten Zustand zurückzugeben.

(3) Der Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der durch den Mieter angefragte Mietgegenstand, die Mietdauer und die
kalenderdefinierte Mietlaufzeit durch den Vermieter schriftlich oder per Email bestätigt wurden.

(4) Der Vermieter behält sich das Recht vor, nach persönlicher Einschätzung und ohne Begründung, Mietanfragen abzulehnen.

(5) Untervermietung oder anderweitige Weitergabe des Mietgegenstands an Dritte, auch unentgeltlich, ist ausgeschlossen.

(6) Der Vermieter ist berechtigt, Dritte mit Erbringung der von ihm vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Mieter zu beauftragen.

Mietbeginn, Mietende
(1) Die Mietzeit beginnt bei reservierten Mietgegenständen zum zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Bereitstellungszeitpunkt (Tag, Stunde).
Bei vorzeitiger Übergabe des Mietgegenstands beginnt die Mietzeit mit der Bereitstellung. Wird der Mietgegenstand zum Mieter angeliefert, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe an den Mieter.

(2) Bei nicht reservierten Mietgegenständen beginnt die Mietzeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Der Vermieter wird den Mietgegenstand in einwandfreiem und voll betriebsfähigem Zustand übergeben.

(4) Der Mieter wird den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel prüfen und etwaige Mängel unverzüglich rügen.
Nicht erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen müssen dem Vermieter sofort nach Feststellung angezeigt werden.
Die Bekanntgabe kann telefonisch, schriftlich oder per Email erfolgen.

(5) Die Kosten für die Behebung der Mängel am Mietgegenstand vor der Übernahme durch den Mieter, trägt der Vermieter.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge vor Beginn der Mietzeit verschiebt sich der Mietbeginn bis zur Beseitigung der Mängel.
Mängel am Mietgegenstand vor Mietbeginn und die voraussichtliche Dauer der Reparatur ist dem Mieter sofort nach Bekanntwerden mitzuteilen.
Kann der Mangel nicht in einer angemessenen Frist beseitigt werden, kann der Vermieter nach Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzgerät stellen.
Ist dies nicht möglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.

(6) Das Zustandekommen eines Mietvertrags wird in keinem Fall garantiert.
Mietzeitüberschreitungen von Vormietern, plötzliche Defekte an Geräten oder andere unvorhergesehene Ereignisse können
die Verfügbarkeit von Geräten verzögern. In solchen Fällen bemüht sich der Vermieter jedoch, schnellstmöglich ein Ersatzgerät zu
beschaffen. Ansprüche des potentiellen Mieters gegenüber dem Vermieter, die sich aus dem Nichtzustandekommen eines Mietvertrags
herleiten lassen, sind ausgeschlossen.

(7) Das Mietende richtet sich nach der vereinbarten Mietdauer. Die Tagesmiete endet nach spätestens 24 Std. ab dem Zeitpunkt des
Mietbeginns. Die Wochenmiete endet spätestens zur Stunde des 7. Kalendertags beginnend mit dem Zeitpunkt des Mietbeginns. Die
Monatsmiete endet spätestens zur Stunde des Kalendertages bei Mietbeginn im darauffolgenden Monat.

(8) Die tägliche Einsatzdauer der Mietgegenstände beträgt maximal 8 Stunden/Tag. 

(9) Der Mietzins wird von Montag bis Sonntag, ohne Ausnahme der gesetzlichen Feiertage berechnet. Die Tagesmiete ist auch dann in
voller Höhe fällig, wenn die Mietzeit weniger als 24 Std. beträgt.

(10) Eine Überschreitung der Mietzeit muss dem Vermieter rechtzeitig vor dem vertraglichen Mietende, telefonisch, schriftlich
oder per Email, bekanntgegeben werden.

(11) Nebenleistungen, wie Lieferung, Abholung, wie auch das Stellen von Betriebsstoffen oder Personaleinsatz sind nicht im
Mietzins enthalten und werden extra berechnet.

4. Rückgabe des Mietgegenstands
(1) Am Ende der Mietzeit bringt der Mieter dem Vermieter den Mietgegenstand mit Zubehör und Bedienungsanleitung in funktionsfähigem und gereinigten
Zustand zurück, oder stellt ihn, je nach Vertragsvereinbarung, zur Abholung bereit.

(2) Der Vermieter untersucht den Mietgegenstand bei Übergabe. Der Mieter wird sofort auf Mängel und Verschmutzung am Mietgegenstand
hingewiesen. Der Mieter hat Gelegenheit zur Nachprüfung der bezeichneten Mängel. Ist der Mangel vom Mieter zu vertreten, so hat
der Mieter dem Vermieter Schadenersatz für die Reparatur/ Reinigung und für die Zeit der Reparatur, den Mietausfall am Mietgegenstand zu
bezahlen. Der Vermieter ist berechtigt, statt der tatsächlichen Kosten der Reinigung eine Reinigungspauschale von EUR 20,- zu
verlangen. Der Mieter hat aber die Möglichkeit nachzuweisen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger lagen.

(3) Gibt der Mieter das Mietobjekt nicht am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer zurück, so wird für jeden Tag der
Überschreitung der Mietlaufzeit der Tagespreis fällig, und zwar am Beginn jeden Tages für den Tag im voraus.

5. Zahlung
(1) Der Mietzins für den Mietgegenstand ist mit Vertragsschluss für die vereinbarte Mietzeit
sofort und im Voraus zahlbar und beinhaltet die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Zahlung erfolgt bar, per Banküberweisung
oder PayPal. Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt erst nach Zahlungseingang. Der Vermieter behält sich vor, nicht jederzeit alle
Zahlungsarten anzubieten oder Zahlungsarten zu beschränken.

(2) Der Mietzins für eine vom Vermieter genehmigte Verlängerung der Mietzeit ist sofort nach Rechnungstellung zahlbar.

(3) Ist der Mieter mit Vorauskasse vor Mietbeginn nicht einverstanden, kommt kein Mietvertrag zustande.

(4) Für Zahlungserinnerungen, Rückgabeerinnerungen oder Mahnungen können vom Vermieter jeweils 5,– EUR pro Schriftstück
als Aufwandsentschädigung berechnet werden.

(5) Ist die ausstehende Forderung nach schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen auf dem Geschäftskonto des Vermieters
gutgeschrieben, kann der Mietvertag sofort außerordentlich gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung berechtigt den Vermieter zum
sofortigen Einzug des Mietgegenstandes. Die Rückgabe erfolgt durch den Mieter, oder der Mieter gewährt dem Vermieter Zugang zum
Mietgegenstand um diesen, gegen Berechnung des Aufwands, abzuholen.

(6) Rechnungen werden in der Regel bei Übergabe der Mietgegenstände zusammen mit den Anleitungen in gedruckter Form
übergeben. Sie können aber auch in elektronischer Form (z.B. als PDF- Dokument per Email) an den Mieter übermittelt werden. Wünscht
der Mieter eine bestimmte Form der Rechnungsübermittlung, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung mit dem Vermieter.

6. Umgang mit dem Mietgegenstand, Verlust, Diebstahl, Zerstörung
(1) Der Mieter wird durch den Vermieter vor Beginn der Mietzeit über den Betrieb und die Handhabung des
Mietgegenstandes umfassend auf Deutsch informiert. Rückfragen sind unverzüglich an den Vermieter zu richten. 
Der Mieter erhält bei Übergabe außerdem eine Kurzbedienungsanleitung in Papierform
oder elektronischer Form in deutscher Sprache.

(2) Für die richtige Handhabung und den ordnungsgemäßen Betrieb des Mietgegenstandes, sowie für die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorsvorschriften ist der Mieter verantwortlich.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen sowie für sachgerechte Verwendung
und Pflege zu sorgen. Der Mietgegenstand darf vom Mieter nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

(4) Der Vermieter ist vom Mieter unverzüglich über eingetretene Beschädigungen, Funktionsstörungen oder Ausfall zu informieren.
Der Mietgegenstand ist in dem Fall sofort außer Betrieb zu setzen und wird vom Vermieter zur Reparatur abgeholt.

(5) Die Reparaturkosten trägt der Mieter, außer dieser erbringt den Nachweis, dass er die gebotenen Sorgfaltspflichten beachtet hat.

(6) Der Mietgegenstand ist vor Diebstahl und Witterungseinflüssen (z.B. Sturm, Regen, Hagel, Frost) zu schützen. Elektrogeräte dürfen
nicht bei Niederschlag betrieben werden. Bei Verlust des Mietgegenstands durch Diebstahl oder Raub ist unmittelbar die
Polizeibehörde durch den Mieter zu verständigen. Die Diebstahlanzeige ist dem Vermieter vorzulegen.

(7) Bei Verlust, Zerstörung oder Diebstahl haftet vollumfänglich der Mieter für die Wiederbeschaffung des Mietgegenstandes. Die
Schadensersatzleistung, die durch den Mieter zu erbringen ist, entspricht den Kosten der Neuanschaffung und nicht den Zeitwert. Bei
Verlust, Diebstahl oder Zerstörung endet das Mietverhältnis am Tag der schriftlichen Bekanntmachung durch den Mieter.

(8) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter Gelegenheit zur Beseitigung des Schadens oder zur Reinigung des Mietobjekts zu
geben.

(9) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit, in Absprache mit dem Mieter, zu besichtigen und zu untersuchen.

7. Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts
(1) Dem Mieter stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche zu.

(2) Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt über die gesamte Dauer der Mietlaufzeit in dem zum gewöhnlichen oder nach
dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch erhalten bleibt. Eine unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit bleibt außer
Betracht.

(3) Tritt ein Mangel auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und dem Vermieter die
Gelegenheit zu geben, das Mietobjekt zu untersuchen.

(4) Ist das Mietobjekt mangelbehaftet, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Mangel durch Reparatur beheben oder dem Mieter
ein gleichwertiges mangelfreies Mietobjekt als Ersatz liefern.

(5) Die Verpflichtung des Vermieters zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit ist ausgeschlossen für eine
Beeinträchtigung des Mietobjekts , die auf eine schuldhafte Fehlbedienung, eine nicht vertragsgemäße Nutzung oder sonstiges
Verschulden des Mieters zurückzuführen ist.

8. Haftung durch den Vermieter
(1) Der Vermieter haftet im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie bei der Verletzung von Garantien und der
Verletzung von Kardinalspflichten – also von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und
auf deren Erfüllung der Kunde daher vertraut – sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, jeweils durch den
Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen. Des Weiteren haftet der Vermieter für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und anderen
zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einer nur fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten oder Garantien sind Ersatzansprüche begrenzt auf den vorhersehbaren
Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

(4) Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Vermieter nur für sorgfältige Auswahl.

(5) Die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der Geschäftsführung sowie der Erfüllungsgehilfen ist in gleicher Weise beschränkt wie
die Haftung des Vermieters.

9. Unfallverhütung durch den Mieter
(1) Der Mieter hat für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften während der Mietzeit des Mietgegenstands zu sorgen.
Der Mieter hat insbesondere dafür zu sorgen, dass jede Person, die den Mietgegenstand benutzt, mit dem sicheren Umgang des Mietgegenstands
vertraut gemacht wird.

(2) Der Mietgegenstand darf nur für den dafür vorgesehenen Einsatzzweck verwendet werden.

(3) Der Mieter haftet für den korrekten Einsatz der Mietgegenstände und ist für die laufende Betriebssicherheit
verantwortlich.

10. Kündigung des Mietvertrages
(1) Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Dem Vermieter steht ein Recht zur außerordentlichen und sofortigen Kündigung insbesondere zu bei:

  • unbefugter Untervermietung bzw. Gebrauchsüberlassung,

  • unsachgemäßer, also den handwerklichen Regeln bzw. der Bedienungsanleitung widersprechender Behandlung bzw. Benutzung des
    Mietobjektes,

  • Pfändung des Mietgegenstandes durch Gläubiger des Mieters,

  • Kenntniserlangung des Vermieters von einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Mieters,

  • Insolvenzanmeldung des Mieters,

  • Zahlungsverzug des Mieters bezüglich Forderungen, die dem Vermieter, auch aus anderen Rechtsgeschäften, zustehen.

(4) Macht der Vermieter von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, hat der Mieter den Mietausfallschaden zu
ersetzen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist sofort, nach Kenntniserlangung der Kündigungsgründe, zu vollziehen.

11. Kaution
(1) Für alle Mietgegenstände wird eine Kaution durch den Mieter hinterlegt. Die Höhe der Kaution
wird vom Vermieter festgelegt und dem Mieter vor Vertragsschluss bekanntgegeben.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, bei Beendigung des Mietvertrags, etwaige dem Vermieter gegen den Mieter zustehende Ansprüche mit der
hinterlegten Kaution zu verrechnen.

(3) Die Rückzahlung der Kaution an den Mieter erfolgt schnellstmöglich nach der Rückgabe des Mietgegenstands durch den
Mieter und der Kontrolle des vertragsgemäßen Zustands des Mietgegenstandes durch den Vermieter.
Die Hinterlegung und Rückzahlung der Kaution erfolgt aus Gründen der Sicherheit, per
Banküberweisung oder PayPal.

(4) Die Kaution wird nicht verzinst.

12. Legitimation
(1) Der Mieter hat sich vor Mietbeginn mit seinem gültigen, amtlichen Ausweis und einer Kopie der gültigen Meldebescheinigung zu legitimieren.
Außerdem hat der Mieter seine Telefonnummer, Mobilnummer, und die Einsatzadresse des Mietgegenstands bekanntzugeben.

(2) Die Angabe einer falschen Adresse ist ein Betrugsversuch und wird zur Anzeige gebracht.

(3) Bei fehlenden Daten kann der Mietvertrag abgelehnt werden.

(4) Die erhobenen Kundendaten werden gemäß DSGVO geschützt.

13. Widerrufsrecht des Mieters
Dem Mieter steht ein Widerrufsrecht wie in der Widerrufsbelehrung bei
Mietverträgen beschrieben zu.

14. Schlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Vermieter nicht verpflichtet
und auch nicht bereit.

 

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AGB - SteinDino Dienstleistung (mit gesetzlichen Informationen)

Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Dienstleistungen:

Zur Ausführung von Dienstleistungen benötigen wir Strom 230V mit 16A Sicherung und heißes Wasser. Außerdem benötigen wir eine Wasserzapfstelle mit Gardena Schlauchanschluss.

Kontrollieren Sie vor Ausführungsbeginn alle Fugen und Silikonfugen, besonders auch an Türstöcken, Belagsrändern und Übergängen zu anderen Belägen. Schadhafte, oder fehlende Fugen müssen vor der Steinbearbeitung instand gesetzt werden, damit kein Wasser in den Untergrund oder in Einbauten eindringt.

1 Art und Umfang unseres Angebots

1.1 Unser Angebot umfasst die Reinigung, Oberflächenbearbeitung, sowie die Imprägnierung und Wachsbeschichtung von Natursteinen, Fliesen und Terracotta, im Rahmen einer Steinsanierung und in Ausführung als Dienstleistung.

1.2 Für die erfolgreiche Durchführung unserer Dienstleistung sind wir auf Informationen des Auftraggebers zu den zu bearbeitenden Flächen angewiesen. Diese, den Verlauf und Erfolg bestimmenden Informationen können wir nicht nachprüfen. Daher ist es uns in keinem Fall möglich, den Verlauf und das zu erwartende Ergebnis vorherzusagen.

2 Kostenvoranschläge:

2.1 Als Leistungsbeschreibung und Einschätzung der zu erwartenden Maßnahmen und Kosten, wird grundsätzlich ein Kostenvoranschlag erstellt. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags werden Ihre gegebenen Informationen herangezogen. Unsere Kostenvoranschläge orientieren sich an Erfahrungswerten, sind aber stets unverbindlich.

2.2 Änderungen des Kostenvoranschlags sind nur wirksam, wenn die Änderung durch uns schriftlich bestätigt wurde.

2.3 Wir halten uns 10 Werktage ab Erstellungsdatum an die Einheitspreise unserer Kostenvoranschläge gebunden.

3 Durchführung der Leistung:

3.1 Die Leistungen im Angebot beziehen sich, wenn nicht anders vermerkt, auf einen Arbeitsgang. Ein Arbeitsgang beinhaltet: Reinigungsmittel auftragen und mit Bürsten oder Pad abreinigen, bzw. einen Schleifgang mit Scheiben oder Bürsten.

3.2 In besonderen Fällen können, im Zuge der Steinrenovierung, aber auch in anderen Fällen, weitere Arbeitsgänge oder andere Maßnahmen erforderlich sein, um für unsere Kunden ein gutes Ergebnis zu erzielen. Sollten weitere Arbeitsgänge erforderlich sein, oder vom Kunden gewünscht sein, werden diese
3.3 Leistungen, wenn nichts anderes vereinbart ist, vor der Ausführung schriftlich beauftragt.
3.4 Bedarfspositionen werden auch ohne eine weitere Beauftragung ausgeführt, da Sie, als Kunde, bereits im Kostenvoranschlag auf eine mögliche Mehrarbeit hingewiesen wurden.
3.5 Alternativpositionen beinhalten eine Wahlmöglichkeit.
3.6 Fugen werden bearbeitet. Eine intensive Fugenreinigung ist im Angebot jedoch nicht enthalten.
3.7 Verbrauchsmaterialien, wie Abdeckfolien und Tücher, sowie anfallender Schleifschlamm verbleiben beim Kunden. Eine kostenpflichtige Entsorgung ist gegebenenfalls möglich.

4 Zahlung:

4.1 Bei Auftragserteilung werden 50% Anzahlung des Auftragswerts fällig. Mit der Gutschrift der Anzahlung auf unserem Geschäftskonto wird die Ausführung des Auftrags für Sie reserviert.

4.2 Unsere Leistungen, wie Beratungs- und Dienstleistung, Warenlieferungen oder Geräteeinsatz, werden vom Auftraggeber in Vorkasse vergütet. Die geleistete Anzahlung kann mit unserer Zustimmung angerechnet werden.
4.3 Die Schlussabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der beauftragten Leistung.

5 Widerruf:

5.1 Das Widerrufsrecht für Verbraucher richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Die beauftragte Dienstleistung kann bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn kostenfrei storniert werden; extra bestellte, oder gefertigte Waren, Kosten für auftragsbezogene Dienstleistungen oder andere auftragsbezogene Kosten werden jedoch zum Verkaufspreis berechnet.

6 Kündigung:

6.1 Der Auftrag kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden.
6.2 Aus wichtigem Grund kann der Auftrag auch vom Auftragnehmer gekündigt werden.

6.3 Bei Kündigung werden die Arbeiten sofort eingestellt. Leistungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

7 Haftung:

7.1 Wir haften im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie bei der Verletzung von Garantien und der Verletzung von Kardinalspflichten – also von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertraut – sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, jeweils durch den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen.
7.2 Des Weiteren haften wir für Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

7.3. Bei einer nur fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten oder Garantien sind Ersatzansprüche begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

7.4. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

7.5. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haften wir als Auftragnehmer nur für sorgfältige Auswahl.

7.6. Die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der Geschäftsführung sowie der Erfüllungsgehilfen ist in gleicher Weise beschränkt wie die Haftung des Auftragnehmers.

8 Gewährleistung:

8.1. Die Dauer der Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

8.2. Mängelrügen sind spätestens 10 Tage nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist das Absendedatum entscheidend.

8.3. Der Gerichtsstand für Geschäftskunden ist Walsrode.
8.4. Der Gerichtsstand für Privatkunden ist das für den Erfüllungsort zuständige Amtsgericht.